Die Berufung des Klägers gegen das am 01. April 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Senatstermin vom 30. April 2021 wird aufgehoben.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten Willenserklärung.
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