Widerruf; Steuerberater-Bestellung; Vermögensverfall; Interessengefährdung - Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen potentiellen Interessengefährdung durch Vermögensverfall
FG Niedersachsen, Urteil vom 03.07.2001 - Aktenzeichen 6 K 10171/00
DRsp Nr. 2003/655
Widerruf; Steuerberater-Bestellung; Vermögensverfall; Interessengefährdung - Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen potentiellen Interessengefährdung durch Vermögensverfall
1. Die Bestellung als Steuerberater ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind.2. Die Darlegungs- und Feststellungslast trifft den Steuerberater. Er muss im Einzelnen darlegen, aus welchen Gründen in seinem konkreten Fall Interessen seiner Auftraggeber durch seinen Vermögensverfall nicht gefährdet sind.3. Der Umstand, dass ein Stpfl. als Angestellter bei einem vereidigten Buchprüfer tätig ist, steht der Interessengefährdung allein nicht entgegen.4. Hat ein Steuerberater ersichtlich keinen Überblick mehr über seine eigenen Angelegenheiten, ist von einer potentiellen Interessengefährdung durch Vermögensverfall auszugehen.