Die Berufung der Kläger gegen das am 6.6.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10% abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 207.382,60 EUR festgesetzt.
I.
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