Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung eines bereits in Hanglage errichteten zweistöckigen Garagengebäudes (3. Planänderung) auf seinem Grundstück FlNr. ... Gemarkung W ..., insbesondere mit einer Zufahrt unter (teilweiser) Inanspruchnahme des Außenbereichs.
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