Auf Antrag des Beigeladenen wird die Berufung gegen das ihm an Verkündungs statt am 2. Oktober 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg zugelassen.
I.
Der Beigeladene war von 2014 bis Ende 2016 im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags bei der Firma K. GmbH & Co. KG als Leiter Personal angestellt. Auf seinen Antrag vom 8. März 2016 hat ihn die beklagte Rechtsanwaltskammer mit Bescheid vom 19. August 2016 als Syndikusrechtsanwalt zugelassen. Den Widerspruch der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen die Zulassung hat sie mit Bescheid vom 2. Dezmber 2016 zurückgewiesen. Auf deren Klage hat der Anwaltsgerichtshof den Zulassungsbescheid aufgehoben. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung.
II.
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