Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2015 4 K 1624/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Mutter der beiden minderjährigen Söhne T —geboren März 2002— und E —geboren September 2003—, die in ihrem Haushalt in Deutschland leben und dort gemeldet sind. Die Klägerin ist seit Oktober 2011 vom Kindsvater geschieden.
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