Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb ein Reisebüro als Einzelunternehmerin, das sie Ende 1988 aufgab. Mit der Fluggesellschaft X hatte sie einen Agenturvertrag für Arbeitnehmer-Charterflüge abgeschlossen, den die Fluggesellschaft im Herbst 1988 kündigte. Der noch im Jahr 1988 wegen dieser Kündigung begonnene Zivilrechtsstreit endete nach Rücknahme der Revision durch die Fluggesellschaft im Jahr 1996. Dadurch wurde das Urteil des Oberlandesgerichts A, durch das die Fluggesellschaft zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 142 000 DM nebst 10 % Zinsen verurteilt wurde, rechtskräftig.
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