Streitig ist, ob die Verluste aus einer Beteiligung an einer Explorationsgesellschaft anzuerkennen sind.
Der Kläger war im Streitjahr 1981 als Zahnarzt selbständig tätig. In seiner am 07. Juli 1983 beim Beklagten eingereichten Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 1981 hatte er unter anderem Verluste aus gewerblicher Beteiligung an der K KG B (nachfolgend: KG) wie folgt erklärt:
- 7.704,00 DM Inland
-23.359,00 DM Ausland
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