I. Das Finanzgericht (FG) hatte die Klage der Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) gegen den Beklagen, Revisionsbeklagten und Antragsgegner (Finanzamt --FA--) wegen Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes 1991 (InvZulG 1991) für die Kosten für einen sog. Ladeneinbau und eine Klimaanlage in einem Ladenlokal als unbegründet abgewiesen.
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