I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat gegen eine Vermögensteuerfestsetzung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) auf den 1. Januar 1993 vom 6. Februar 1997 Klage erhoben und unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) geltend gemacht, das Vermögensteuergesetz (VStG) dürfe ab dem 1. Januar 1997 nicht mehr angewendet werden.
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