Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Wiederaufnahme eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht (FG), das sie ursprünglich gemeinsam mit ihrem Ehemann, der mit ihr zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wird, wegen Einkommensteuer 1978 bis 1986 angestrengt hatte (Az. VI 5897/89 E). Mit Beschluss vom 5. November 1990 hatte das FG das Verfahren der Antragstellerin wegen eines laufenden Entmündigungsverfahrens abgetrennt (neues Az. VI 6523/90 E) und mit Urteil vom 6. November 1990 die Klage ihres Ehemannes abgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde ihres Ehemannes wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) als unzulässig verworfen (Beschluss vom 29. Oktober 1991 IX B 25/91).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|