FG Niedersachsen - Urteil vom 24.06.2010
6 K 349/09
Normen:
StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1;

Wiederbestellung als Steuerberater: Tätigkeit im Vorstand einer Genossenschaft als gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen 6 K 349/09

DRsp Nr. 2010/15525

Wiederbestellung als Steuerberater: Tätigkeit im Vorstand einer Genossenschaft als gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG

Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Volksbank ist eine mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbare gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 Halbsatz 1 StBerG.

Normenkette:

StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger, ein ehemaliger Steuerberater, von der Beklagten als Steuerberater wiederzubestellen ist.

Der Kläger absolvierte im Jahr xxxx erfolgreich die Steuerberaterprüfung und erhielt daraufhin die Zulassung zum Steuerberater. Er übte diesen Beruf in der Zeit vom xx.xx 1992 bis zum xx.xx 2007 aus. Am xx.xx 2007 verzichtete der Kläger auf seine Bestellung als Steuerberater. Diese erlosch daraufhin zum xx.xx 2007.