Streitig ist, ob der Kläger, ein ehemaliger Steuerberater, von der Beklagten als Steuerberater wiederzubestellen ist.
Der Kläger absolvierte im Jahr xxxx erfolgreich die Steuerberaterprüfung und erhielt daraufhin die Zulassung zum Steuerberater. Er übte diesen Beruf in der Zeit vom xx.xx 1992 bis zum xx.xx 2007 aus. Am xx.xx 2007 verzichtete der Kläger auf seine Bestellung als Steuerberater. Diese erlosch daraufhin zum xx.xx 2007.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|