BFH - Beschluss vom 31.03.2006
V B 206/05
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1327
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 13.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 37/04

Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist

BFH, Beschluss vom 31.03.2006 - Aktenzeichen V B 206/05

DRsp Nr. 2006/15916

Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist kommt nicht in Betracht, wenn die versäumte Rechtshandlung - Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt wurde. Denn zur versäumten Rechtshandlung gehört nicht nur das Einlegen, sondern auch das Begründen der Beschwerde.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe: