FG Baden-Württemberg, vom 13.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 37/04
Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist
BFH, Beschluss vom 31.03.2006 - Aktenzeichen V B 206/05
DRsp Nr. 2006/15916
Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist kommt nicht in Betracht, wenn die versäumte Rechtshandlung - Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt wurde. Denn zur versäumten Rechtshandlung gehört nicht nur das Einlegen, sondern auch das Begründen der Beschwerde.