FG Berlin, vom 14.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9053/05
Wiedereinsetzung - Fristversäumung
BFH, Beschluss vom 15.05.2006 - Aktenzeichen VII B 27/06
DRsp Nr. 2006/19329
Wiedereinsetzung - Fristversäumung
Hat das FG sein klageabweisendes Urteil u. a. darauf gestützt, die Voraussetzungen nach § 56 Abs. 2FGO seien nicht erfüllt, so kommt es i.d.R. auf die Rüge der unterlassenen Beweiserhebung nicht an. Das gilt jedenfalls dann, wenn lediglich die nicht rechtzeitige Zustellung der Entscheidung unter Beweis gestellt worden ist.