FG Hamburg - Urteil vom 06.06.2002
VI 75/01
Normen:
AO § 110 ; AO § 126 ; AO § 355 ;

Wiedereinsetzung bei Mängeln des rechtlichen Gehörs

FG Hamburg, Urteil vom 06.06.2002 - Aktenzeichen VI 75/01

DRsp Nr. 2002/17080

Wiedereinsetzung bei Mängeln des rechtlichen Gehörs

Keine Wiedereinsetzung bei Mängeln des rechtlichen Gehörs vor Ergehen des Steuerbescheids

Normenkette:

AO § 110 ; AO § 126 ; AO § 355 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger hinsichtlich seines verspätet eingelegten Einspruchs Wiedereinsetzung gem. § 110 AO zu gewähren ist.