Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat gegen das mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung versehene Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 8. September 1999 --zugestellt lt. Postzustellungsurkunde am 21. Dezember 1999-- mit am 10. März 2000 bei dem zuständigen FG eingegangenem Schriftsatz Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt.
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