BFH - Beschluß vom 20.06.2000
VII B 84/00
Normen:
FGO §§ 56, 115 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 172

Wiedereinsetzung bei missverstandener Rechtsmittelbelehrung?

BFH, Beschluß vom 20.06.2000 - Aktenzeichen VII B 84/00

DRsp Nr. 2000/9799

Wiedereinsetzung bei missverstandener Rechtsmittelbelehrung?

1. Ein selbst rechtskundiger Beteiligter, der gegen eine ihm missliebige gerichtliche Entscheidung Rechtsmittel einlegen will, muss das zulässige und zutreffende Rechtsmittel auswählen. 2. Zu seinen Sorgfaltspflichten gehört auch die Klärung der Frage, welches Rechtsmittel im anhängigen Verfahren das zulässige ist. 3. Die Umdeutung einer nicht statthaften Revision in eine NZB kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

FGO §§ 56, 115 Abs. 1, 3 ;

Gründe:

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat gegen das mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung versehene Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 8. September 1999 --zugestellt lt. Postzustellungsurkunde am 21. Dezember 1999-- mit am 10. März 2000 bei dem zuständigen FG eingegangenem Schriftsatz Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt.