BFH - Beschluss vom 15.07.2003
X B 81/03
Normen:
FGO §§ 56 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1443

Wiedereinsetzung; Beschwerdebegründungsfrist

BFH, Beschluss vom 15.07.2003 - Aktenzeichen X B 81/03

DRsp Nr. 2003/12204

Wiedereinsetzung; Beschwerdebegründungsfrist

1. Ein Wiedereinsetzungsantrag hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Begründung der NZB kann nur Erfolg haben, wenn mit dem Wiedereinsetzungsantrag zugleich die Begründung der NZB nachgereicht wird, d. h. einer der Zulassungsgründe i.S.v. § 115 Abs. 2 FGO dargelegt wird.2. Von einem Rechtsanwalt ist zu erwarten, dass er die Voraussetzungen und Anforderungen für ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft.

Normenkette:

FGO §§ 56 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Das Finanzgericht (FG) gab der Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer 1994, Umsatzsteuer 1994 bis 1996 und gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1994 bis 31. Dezember 1996 nur zu einem geringen Teil statt, ohne die Revision zuzulassen.