I. Die Beteiligten streiten in der Sache um die Zuordnung von zwei PKW des Beigeladenen M zum Sonderbetriebsvermögen der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GbR. M ist zugleich Mitglied der mit der Prozessvertretung beauftragten Steuerberatersozietät.
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 335 veröffentlicht.
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