FG Niedersachsen - Urteil vom 26.02.2003
2 K 881/99
Normen:
EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 ; AO § 110 ;
Fundstellen:
DB 2003, 1878
DStRE 2003, 953
EFG 2003, 1058

Wiedereinsetzung; Frist; Ausschlussfrist - Nach Erhalt des Ratgeber für alle Lohnsteuerzahler regelmäßig keine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen 2 K 881/99

DRsp Nr. 2003/8757

Wiedereinsetzung; Frist; Ausschlussfrist - Nach Erhalt des "Ratgeber für alle Lohnsteuerzahler" regelmäßig keine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

1. Die 2-Jahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht nach behördlichem Ermessen verlängert werden kann. 2. Auch ein steuerlicher Laie (hier: Lehramtsanwärter) muss wissen, dass das FA Steuererklärungen nur berücksichtigen muss, wenn sie innerhalb von bestimmten Fristen abgegeben werden. 3. Hat der Stpfl. den "Ratgeber für alle Lohnsteuerzahler" als Anlage zur Lohnsteuerkarte erhalten, wird die Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG i.d.R. nicht ohne Verschulden versäumt. Eine Wiedereinsetzung kommt deshalb nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 ; AO § 110 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen der Versäumnis der zweijährigen Ausschlussfrist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 1995 zu gewähren ist.