I. Die Beteiligten streiten in der Sache um die Beurteilung einer umsatzabhängigen Vergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die Klage gegen die angefochtenen Steuerbescheide des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) blieb erfolglos. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1235 abgedruckt.
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