FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 22.04.2002
VI 235/00
Normen:
AO § 110 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 206

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn Bescheide in einem Unterlagenkonvolut übersehen werden?

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 22.04.2002 - Aktenzeichen VI 235/00

DRsp Nr. 2003/537

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wenn Bescheide in einem Unterlagenkonvolut übersehen werden?

Werden dem Steuerpflichtigen Steuerbescheide zusammen mit den eingereichten Belegen ohne Anschreiben übersandt und übersieht er die Bescheide, rechtfertigt dies nicht die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumnis der Einspruchsfrist.

Normenkette:

AO § 110 ;

Tatbestand:

In formeller Hinsicht ist streitig, ob den Klägern Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist zu gewähren ist.