BFH - Beschluß vom 07.02.2002
III R 12/01
Normen:
FGO § 55 Abs. 1 § 56 Abs. 1 § 120 Abs. 2 S. 3 ;

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erkrankung; Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

BFH, Beschluß vom 07.02.2002 - Aktenzeichen III R 12/01

DRsp Nr. 2002/13880

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erkrankung; Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

1. Die Rechtsbehelfsbelehrung soll nur über den wesentlichen Inhalt der zu beachtenden Vorschriften unterrichten und dem Adressaten der gerichtlichen Entscheidung ermöglichen, ohne Gesetzeslektüre die ersten Schritten zur Einlegung eines Rechtsmittels einzuleiten. Ein Hinweis auf die Möglichkeit, Fristverlängerung zur Begründung der Revision zu beantragen, ist in der Belehrung nicht erforderlich. 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist aufgrund einer Erkrankung kann nur bewilligt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte für einen derartigen Fall sichergestellt hat, dass ein Vertreter vorhanden ist oder dass Kanzleipersonal sich an einen solchen wenden kann.