I. Im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung erließ der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) am 16. Juli 1998 Bescheide über die im Rubrum genannten Steuern und Feststellungen und stellte diese dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer im Saarland ansässigen GmbH, am 17. Juli 1998 durch Postzustellungsurkunde zu. Die hiergegen gerichteten und durch den Steuerberater der Klägerin eingelegten Einsprüche gingen erst am 18. August 1998 beim FA ein. Auf dessen entsprechenden Hinweis beantragte die Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und trug zur Begründung vor:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|