BFH - Beschluss vom 06.11.2006
VII B 188/06
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 268
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 01.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 182/06

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BFH, Beschluss vom 06.11.2006 - Aktenzeichen VII B 188/06

DRsp Nr. 2006/29918

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wird ein Wiedereinsetzungsantrag mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist im Einzelnen darzulegen, wann und von wem und in welcher Weise es zur Post aufgegeben wurde.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe: