I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätiger Rechtsanwalt. Er war im Streitjahr 1997 bei einer Sozietät angestellt.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) veranlagte den Kläger für die Jahre 1994 bis 1996 zur Einkommensteuer. Dabei berücksichtigte es neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen und in den Jahren 1994 und 1995 Verluste aus selbständiger Arbeit. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 1996 kam es zu einem Schriftwechsel zwischen den Beteiligten. Auf Anfrage des FA erklärte der Kläger mit Schreiben vom 23. Februar 1999, er habe weder im Streitjahr 1997 noch im Jahr 1998 Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezogen.
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