LG Lübeck, vom 10.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 70/16
SchlHOLG, vom 11.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 11/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist mangels Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Vorlage der anwaltlichen Versicherung als ein Beweisangebot auf Vernehmung des Prozessbevollmächtigten als Zeugen (hier: Aufgabe eines Briefes zur Post)
BGH, Beschluss vom 19.11.2020 - Aktenzeichen V ZB 49/20
DRsp Nr. 2021/602
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist mangels Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Vorlage der anwaltlichen Versicherung als ein Beweisangebot auf Vernehmung des Prozessbevollmächtigten als Zeugen (hier: Aufgabe eines Briefes zur Post)
1. Soweit eine Partei grundsätzlich darauf vertrauendarf, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden, kann eine Ausnahme davon nicht darauf gestützt werden, dass die Briefaufgabe in die Zeit der Corona-Pandemie fiel.
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