Die Klägerin war im Streitjahr (1993) und auch 1995 an einer, aus zwei natürlichen Personen bestehenden Personengesellschaft (angegebener Geschäftsleitungs- bzw. Verwaltungssitz E-Stadt), beteiligt, die mit Abgabe der Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt hatte. Der Eigentumsanteil der Klägerin an drei in D-Stadt gelegenen, in den Jahren 1993 - 1998 erworbenen und mit Mehrfamilienhäusern bebauten und sodann veräußerten Grundstücken betrug 80 %.
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