I. Das Finanzgericht (FG) hat durch Urteil vom 19. August 1998 die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) abgewiesen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger vom 2. Dezember 1998 hat der Senat durch Beschluss ... die Revision gegen dieses Urteil zugelassen. Der Beschluss wurde zusammen mit dem Anschreiben der Geschäftsstelle vom 2. Juli 1999 dem Prozessbevollmächtigten der Kläger durch Postzustellungsurkunde am 5. Juli 1999 zugestellt.
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