FG Bremen - Urteil vom 07.06.2021
1 K 115/17 (3)
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1;

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumiung der Klagefrist

FG Bremen, Urteil vom 07.06.2021 - Aktenzeichen 1 K 115/17 (3)

DRsp Nr. 2021/10045

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumiung der Klagefrist

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen Änderungsbescheide über Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2011 und 2013.

Der Kläger wurde zunächst mit Bescheiden vom ... für 2011 und 2013 zur Einkommensteuer veranlagt.