Die Berufung der Beklagten zu 2. gegen das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Der Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten zu 2. wird zurückgewiesen.
Die Beklagte zu 2. hat die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.588,70 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt Rückzahlung eines Geldbetrages. Das am 18. Oktober 2007 verkündete Teil- und Schlussurteil des Landgerichts Berlin ist der Beklagten zu 2. am 29. Oktober 2007 zugestellt worden.
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