Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. Mai 2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Berufung ist unzulässig.
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