Die Berufung des Klägers gegen das am 19.11.2021 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 236.785,71 € festgesetzt.
I.
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger von der Beklagten Maklerlohn.
Wegen der weiteren Einzelheiten zum erstinstanzlichen Sach- und Streitstand wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.
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