1. Der Antrag des Antragsgegners auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Perleberg vom 16.5.2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18.6.2018 wird auf seine Kosten verworfen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 2.880 € festgesetzt.
I.
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