FG München - Urteil vom 13.11.2007
6 K 543/07
Normen:
AO (1977) § 110 Abs. 1 ; AO (1977) § 169 Abs. 1 ;

Wiedereinsetzung in eine gesetzliche Frist

FG München, Urteil vom 13.11.2007 - Aktenzeichen 6 K 543/07

DRsp Nr. 2008/669

Wiedereinsetzung in eine gesetzliche Frist

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 Abs. 1 AO) in die Frist über die Festsetzungsverjährung ist nicht möglich, denn diese Norm erfasst nur verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Fristen, die "einzuhalten" sind.

Normenkette:

AO (1977) § 110 Abs. 1 ; AO (1977) § 169 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Berücksichtigung gezahlter Stückzinsen bei der Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2000.

Der Kläger, der zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt wird, reichte die Einkommensteuererklärung für 2000 im Mai 2001 beim Beklagten (dem Finanzamt - FA -) ein. Der Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2000 vom 10.10.2001 wurde mit der Einspruchsentscheidung vom 25.2.2002 als unzulässig verworfen. Gegen diese Einspruchsentscheidung wurde keine Klage erhoben.

Ein Einspruch gegen den Einkommensteueränderungsbescheid vom 6.11.2002 wurde mit der Einspruchsentscheidung vom 8.12.2003 als unbegründet zurückgewiesen. Auch dagegen wurde keine Klage eingereicht.

Mit Schreiben vom 20.3.2006 beantragt der Kläger unter Hinweis auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az. XII 986/97) den Einkommensteuerbescheid für 2000 zu ändern und gezahlte Stückzinsen zu berücksichtigen.