BFH - Beschluss vom 05.07.2002
XI B 165/01
Normen:
FGO § 56 ;

Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist

BFH, Beschluss vom 05.07.2002 - Aktenzeichen XI B 165/01

DRsp Nr. 2002/12661

Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist

Die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist ist keine gesetzliche Frist i.S.d. § 56 Abs. 1 FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.

Nach § 116 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze kann die Nichtzulassung der Revision durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO).