BFH - Beschluss vom 05.07.2002
XI B 166/01
Normen:
FGO § 56 ;

Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist

BFH, Beschluss vom 05.07.2002 - Aktenzeichen XI B 166/01

DRsp Nr. 2002/18525

Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist

Die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist ist keine gesetzliche Frist i.S.d. § 56 Abs. 1 FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht.

Normenkette:

FGO § 56 ;