BFH, Beschluss vom 05.07.2002 - Aktenzeichen XI B 166/01
DRsp Nr. 2002/18525
Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist
Die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist ist keine gesetzliche Frist i.S.d. § 56 Abs. 1FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht.