I.
Streitig ist, ob die Klage wegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1998 fristgerecht erhoben wurde.
Die Einspruchsentscheidung des Beklagten (Finanzamt - FA -) datiert vom 21. November 2002.
Die nicht datierte Klage ist adressiert an
"Finanzgericht München
81630 München".
Zum Postversand wurde die Klage mit einem Vorblatt versehen, in dem die Nachreichung der Vollmachtserklärung und der Klagebegründung angekündigt wird; Klage und Vorblatt sind unterzeichnet von Dipl. Kfm. NN. Dieses Vorblatt, datiert am 19. Dezember 2002, ist wie folgt adressiert:
"Finanzamt München
81630 München"
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