Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Februar 2016 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Beschwerdewert: 20.000 €
I. Der Kläger ist der Sohn der Beklagten zu 2. Die Parteien sind Gesellschafter der J. H. GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die Beklagte zu 1 ist. Die Beklagte zu 2 ist die alleinige Geschäftsführerin der Beklagten zu 1.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|