I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einen Sprachendienst betreibt. Nach der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 1996 reichte die Klägerin im Einspruchsverfahren die Feststellungserklärung ein. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) forderte die Klägerin zunächst erfolglos auf, die Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter aufzulisten, zu erläutern und zu belegen, und setzte dann gemäß § 364b der Abgabenordnung (AO 1977) eine Ausschlussfrist zur Vorlage der angeforderten Unterlagen. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist erließ das FA einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem es die Sonderbetriebsausgaben nicht ansetzte.
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