I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist selbständig tätig. Er war in den Streitjahren 1987 bis 1989 Eigentümer eines Einfamilienhauses, in dem sich seine Wohnung, ein von ihm beruflich genutztes Atelier und eine Einliegerwohnung befanden. Die Einliegerwohnung vermietete er aufgrund eines Einheitsmietvertrages an seinen volljährigen Sohn, der damals noch Schüler war, für monatlich 170 DM zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 30 DM. Nach Abzug anteiliger Werbungskosten ergaben sich für die Wohnung negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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