I. Im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) ist streitig, ob ein Teil der Einkünfte des Streitjahres 1995 der B-Gesellschaft bürgerlichen Rechts --GbR-- (Klägerin zu 1), H (Kläger zu 2) zuzurechnen ist. Die Kläger beantragen, den streitigen Feststellungsbescheid vom 9. Februar 1998 zu ändern und den Gewinnanteil des Klägers zu 2 mit 0 DM festzustellen.
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