Die Klägerin nahm im Wege eines Erstantrags an der Steuerberaterprüfung 2003 teil. Nachdem der Prüfungsausschuss für Steuerberater bei dem Beklagten die Aufsichtsarbeiten der Klägerin mit 4,0 (zweimal) sowie 4,5 bewertet hatte, erreichte die Klägerin in der schriftlichen Prüfung eine Gesamtnote von 4,16.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|