1. Der Senat hat einen Antrag der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren VI R ... bereits durch Beschluss vom Juli 2005 VI S ... abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen von den Antragstellern erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
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