I.
Streitig ist, ob Sonderausgaben (dauernde Lasten) in Abzug gebracht werden können.
Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Im Streitjahr 1995 bezogen beide u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Klägerin (klin) als Geschäftsführerin der Fa. D. GmbH, ... (im Folgenden: D.-GmbH).
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