FG München - Urteil vom 10.07.2002
1 K 3672/99
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1377

Wiederkehrende Leistungen vom Thypus 1 im Falle der Übertragung von GmbH-Anteilen; Einkommensteuer 1995

FG München, Urteil vom 10.07.2002 - Aktenzeichen 1 K 3672/99

DRsp Nr. 2002/13617

Wiederkehrende Leistungen vom Thypus 1 im Falle der Übertragung von GmbH-Anteilen; Einkommensteuer 1995

1. Werden im Gegenzug zur Übertragung von GmbH-Anteilen (der Erwerber hält anschließend 100 % der Anteile) wiederkehrende Leistungen erbracht, fallen diese unter den Typus 1 des BMF-Schreibens vom 23.12.1996 (BStBl I 1996, 1508), wenn das durchschnittliche Ergebnis der GmbH der letzten drei Jahre zuzüglich der AfA den Betrag der Versorgungsleistungen im Streitjahr übersteigt. 2. Die Tatsache, dass der Kapitalwert der wiederkehrenden Leistungen den Wert der übernommenen GmbH-Anteile um ein Vielfaches übersteigt, steht der Abzugsfähigkeit als dauernde Last nicht entgegen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob Sonderausgaben (dauernde Lasten) in Abzug gebracht werden können.

Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Im Streitjahr 1995 bezogen beide u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Klägerin (klin) als Geschäftsführerin der Fa. D. GmbH, ... (im Folgenden: D.-GmbH).