Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2015-
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revisionsbeschwerde wird zugelassen.
I. Der Kläger macht die Anpassung seiner Betriebsrente zum 1. Januar 2013 geltend.
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