Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.03.2020 -
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.03.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01.10.2020 über den unstreitig mindestens zu zahlenden Betrag von 774,98 € brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 43,09 € brutto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 81,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz aus 24,71 € brutto seit dem 02.07.2015 und aus jeweils 18,82 € brutto seit dem 04.08.2015, 02.09.2015 sowie dem 02.10.2015 zu zahlen.
3. 4. 5. 6. 7. 8. III. IV.
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