Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln 17.07.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung des Klägers.
Der am 1987 geborene, ledige und kinderlose Kläger war seit dem 15.08.2014 als Straßenreiniger im Arbeitsverhältnis bei der Beklagten beschäftigt. Sein monatliches Bruttoeinkommen betrug zuletzt 2.737,48 €. Vor seiner Anstellung bei der Beklagten war der Kläger mehrere Jahre bei einer Zeitarbeitsfirma im Betrieb der Beklagten eingesetzt.
1. 2. 3. a. b. c.
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