Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen ProzessbevollmächtigtenKeine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag
BFH, Beschluss vom 17.05.2010 - Aktenzeichen VII B 254/09
DRsp Nr. 2010/15217
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen ProzessbevollmächtigtenKeine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag
1. NV: Wird ein Prozessbevollmächtigter erst nach Stellung eines Befangenheitsantrags gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO zurückgewiesen, bleibt die Prozesshandlung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 FGO dennoch wirksam.2. NV: Wird ein Einzelrichter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, hat über den Antrag grundsätzlich derjenige Senat als Kollegialgericht zu entscheiden, dem der abgelehnte Richter angehört.