FG Hamburg - Urteil vom 11.04.2000
II 306/99
Normen:
FGO § 62 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 961

Wirksame Prozeßvollmacht; Klagerücknahme

FG Hamburg, Urteil vom 11.04.2000 - Aktenzeichen II 306/99

DRsp Nr. 2001/1726

Wirksame Prozeßvollmacht; Klagerücknahme

Eine wirksame Prozessvollmacht wird nur erteilt, wenn sich aus der Vollmachtsurkunde ergibt, wozu der Bevollmächtigte konkret bevollmächtigt wird. Eine Klagerücknahme muss als bestimmender Schriftsatz eindeutig erkennen lassen, von wem sie stammt.

Normenkette:

FGO § 62 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verfassungsgemäß ist, soweit bei dieser Einkunftsart Freibeträge, die der Gesetzgeber bei anderen Einkunftsarten gewährt, nicht berücksichtigt werden.