Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 04.05.2015, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 26.995,20 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus € 12.723,09 seit dem 27.05.2010 sowie aus € 14.272,11 seit dem 27.06.2010 zu zahlen.
1.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 2.067,60 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2010 zu zahlen.
3. II. III. IV. V.
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